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Hinweis:  Dieses Inserat ist NICHT PROVISIONSFREI

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Wohnung - Wien 12., Meidling - 44 m2  

Eigentum € 249000

Preis-Barometer: -2% günstiger als ähnliche Immobilien in gleicher Lage

-2%

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Dies ist ein Flatbee Plus+ Inserat
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orea | Lichtdurchflutete 2 Zimmer-Wohnung nahe Theresienbad | SIN


Beschreibung

Bestandsfrei! Die lichtdurchflutete Wohnung beeindruckt durch ihre intelligente Raumaufteilung. Der offene Wohn- und Essbereich mit gemütlicher Küche bilden das Herzstück der Wohnung- hier kannst du kulinarische Genüsse mit geselligem Beisammensein perfekt verbinden. Die großen Fenster sorgen für angenehme Helligkeit. Die angrenzende Loggia bietet die perfekte Möglichkeit nach einem harten Arbeitstag noch einen Kaffee oder ein Glas Wein entspannt dort zu trinken. Doch auch die Badewanne im schlichten Badezimmer lädt zum Erholen ein. Die Singrienergasse ist bekannt für ihre ruhige Wohnlage und dennoch ist alles, was das Herz begehrt, in unmittelbarer Nähe. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und Parks sind bequem zu Fuß erreichbar. Die hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht es dir, die Stadt ohne Auto zu erkunden.   Diese Wohnung und viele weitere werden ab sofort auf  orea-home.com   angeboten. Smart besichtigen · Flexibel einziehen Mit unserem smarten Zutrittssystem besichtigst du die Wohnung alleine mit deinem Smartphone und kannst sie direkt im Anschluss auf orea-home.com anmieten - schick uns jetzt eine Anfrage und sichere dir gleich deinen orea-Besichtigungstermin!   Lage: Der 12. Bezirk Meidling ist ein sehr abwechslungsreicher und interkultureller Bezirk mit einem guten Mix aus Stadt und Land. Hier hat man eine vielseitige Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz mit den U-Bahnlinien U4 und U6, sowie eine Anbindung an das S-Bahnnetz. Die Meidlinger Hauptstraße ist eine beliebte und vielseitige Einkaufsmöglichkeit. Eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten des 12. Bezirks ist das Schloss Hetzendorf, wo heute die gleichnamige Modeschule ihren Sitz hat. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <250m Apotheke <500m Klinik <500m Krankenhaus <1.750m Kinder & Schulen Schule <250m Kindergarten <250m Universität <500m Höhere Schule <1.000m Nahversorgung Supermarkt <250m Bäckerei <250m Einkaufszentrum <500m Sonstige Geldautomat <500m Bank <500m Post <500m Polizei <500m Verkehr Bus <250m U-Bahn <500m Straßenbahn <750m Bahnhof <500m Autobahnanschluss <2.500m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als  Doppelmakle r tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende  wirtschaftliche  und  familiäre  Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus  regelmäßiger geschäftlicher Verbindung .   Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert.  Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.  Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.




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